Richtlinie für das Referral-Programm
Inkrafttretensdatum: 2026-02-21
Zuletzt aktualisiert: 2026-02-21
Rechtsstatus: Diese Richtlinie ist in die Airygen-Nutzungsbedingungen („ToS“) einbezogen und Bestandteil derselben. Bei Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und den ToS gilt – vorbehaltlich anwendbaren Rechts – die Regelung, die die Programmgerechtigkeit und Anti-Missbrauchsziele besser wahrt.
1. Definitionen
Zur Klarstellung gelten folgende Begriffe:
- Unternehmen / Airygen bedeutet Seriauth Limited und verbundene Unternehmen (soweit anwendbar).
- Dienste bedeutet Airygen-SaaS, Websites, Plugins, APIs, Mitgliedersysteme und zugehörige Funktionen, die vom Unternehmen bereitgestellt werden.
- Konto bedeutet ein beim Unternehmen registriertes Nutzerkonto zur Nutzung der Dienste.
- Referral-Programm / Programm bedeutet das in dieser Richtlinie geregelte Empfehlungsanreizprogramm.
- Werber bedeutet ein Nutzer mit gültigem Konto, der die Dienste über einen offiziellen Empfehlungslink oder Empfehlungscode des Unternehmens bewirbt.
- Geworbener bedeutet ein neuer Nutzer, der sich über Empfehlungslink/-code registriert und die Voraussetzungen einer Qualifizierten Empfehlung erfüllt.
- Empfehlungslink / Empfehlungscode bedeutet die vom Unternehmen über das Mitgliederzentrum oder andere offizielle Schnittstellen erzeugte eindeutige Zuordnungskennung.
- Attribution bedeutet den Prozess und das Ergebnis, mit dem das Unternehmen anhand technischer Nachweise (u. a. Empfehlungscodes, URL-Parameter, Cookies, Geräte-/Browsersignale, Login- und Zahlungsereignisse) bestimmt, ob Registrierung und Zahlung einem bestimmten Werber zuzuordnen sind.
- Erstzahlung bedeutet die erste erfolgreich belastete kostenpflichtige Abonnement- oder Plantransaktion eines Geworbenen im Zusammenhang mit den Diensten, ausgenommen kostenlose Testphasen, Nullbetrags-Transaktionen, Geschenke, Kompensationsguthaben, manuelle Ausgleichszahlungen und vergleichbare Sondertransaktionen.
- Erfolgreiche Belastung bedeutet eine von einem Zahlungsinstitut erfolgreich erfasste Transaktion, die sich nicht in einem fehlgeschlagenen, strittigen, chargeback-behafteten, autorisierungsrückgängig gemachten oder sonst unklaren Zustand befindet.
- Rückerstattungsgarantiezeitraum bedeutet sechzig (60) Tage ab Datum der ersten erfolgreichen Belastung. Tritt in diesem Zeitraum eine Rückerstattung, ein Chargeback, ein Streitfall, eine Rückabwicklung oder ein ähnliches Ereignis ein, kann das Unternehmen die Empfehlungsqualifikation widerrufen und eine Vergütung verweigern oder zurückfordern.
- Prüfzeitraum bedeutet dreißig (30) Tage ab Ablauf des Rückerstattungsgarantiezeitraums, in denen das Unternehmen manuelle und/oder automatisierte Prüfungen zur Bestätigung fehlenden Missbrauchs/Fraud durchführen kann.
- Qualifizierte Empfehlung bedeutet eine Empfehlung, die kumulativ erfüllt:
- Der Geworbene registriert sich und schließt die Erstzahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Klick auf den Empfehlungslink ab; und
- die Erstzahlung bleibt während des Rückerstattungsgarantiezeitraums (60 Tage) frei von Rückerstattung, Chargeback, Streitfall oder Rückabwicklung; und
- die Empfehlung besteht den Prüfzeitraum (30 Tage).
- Anrechenbarer Betrag bedeutet den aus der Erstzahlung nach Rabatten und Aktionen tatsächlich beim Unternehmen eingegangenen Abonnementbetrag. Ausgeschlossen sind Steuern (einschl. VAT/GST), staatliche Abgaben, Bank-/Drittgebühren, Wechselkursdifferenzen, Rückerstattungen, Chargebacks, Streitfälle sowie Beträge, die nicht eingegangen oder später zurückgezahlt wurden.
- Vergütung bedeutet die nach dieser Richtlinie berechnete und ausgezahlte Empfehlungsvergütung.
- Mindestauszahlungsschwelle bedeutet 100 USD (oder vom Unternehmen festgelegter Gegenwert) als erforderlicher Mindestgesamtbetrag vor Auszahlungs- oder Auszahlungsantrag.
- Kontostand bedeutet den im Werberkonto erfassten Wert, einschließlich verfügbarer Beträge, Guthaben, Verrechnungen, Wallet-Salden oder sonstiger Wertträger zur Verrechnung, Zahlung oder Auszahlung.
- Verbundene Konten / Selbstwerbung bedeutet Empfehlungen oder Transaktionen, die vernünftigerweise als von derselben Person oder unter gemeinsamer Kontrolle durchgeführt einzustufen sind, u. a. durch gleiche Zahlungsinstrumente/Abrechnungsdaten, Geräte-/Browsersignale oder IP-Bereiche, gleiche Organisation, gleichen wirtschaftlich Berechtigten oder sonstige Umgehungsindikatoren.
- Missbrauch / Betrug bedeutet jedes Verhalten, das die Programmgerechtigkeit beeinträchtigt, auf unzulässige Vergütungserlangung abzielt oder Risiko-/Attributionsmechanismen des Unternehmens stört, einschließlich sämtlicher in dieser Richtlinie verbotener Handlungen.
- Coupon-/Deal-Code-Seiten bedeutet jede Drittplattform, die vorrangig dem Sammeln, Veröffentlichen, Aggregieren, Austauschen oder Verbreiten von Couponcodes, Rabattcodes, Referralcodes oder Promo-Codes dient.
2. Teilnahmevoraussetzungen
- Kontopflicht: Der Werber muss ein gültiges Konto mit wahrheitsgemäßen, vollständigen und aktuellen Registrierungsdaten führen.
- Alter / Geschäftsfähigkeit: Der Werber muss mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein oder nach anwendbarem Recht seiner Jurisdiktion volle Geschäftsfähigkeit besitzen.
- Ein-Konto-Prinzip: Grundsätzlich darf eine Person nur ein Konto halten. Mehrfachkonten, verbundene Konten und Selbstwerbung sind unzulässig.
- Verifizierung und Compliance: Das Unternehmen kann aus Risiko-, Rechts- oder Betriebsgründen Identitäts-, Steuer- oder Auszahlungskontrollen verlangen. Unterbleibt eine erforderliche Verifizierung, kann die Vergütung ausgesetzt oder verweigert werden.
3. Zulässige Empfehlungsmethoden
- Werber dürfen nur offizielle Empfehlungslinks/-codes des Unternehmens nutzen.
- Werber müssen klar und deutlich offenlegen, dass sie am Programm teilnehmen und bei Kauf durch einen Geworbenen eine Vergütung erhalten können, in Übereinstimmung mit anwendbarem Werbe-, Endorsement- und Verbraucherschutzrecht.
- Die Beziehung zwischen Werber und Unternehmen ist ein unabhängiges Vertragsverhältnis und begründet keine Beschäftigung, Vertretung, Gesellschaft, Joint Venture oder Franchise. Werber dürfen keine Zusagen im Namen des Unternehmens zu Preisen, Funktionen, Servicelevels oder Anreizen machen.
- Werber sind allein für die Einhaltung aller anwendbaren Marketing-, Kommunikations- und Verbraucherschutzvorschriften sowie einschlägiger Plattformbedingungen verantwortlich.
4. Streng verbotene Handlungen (Prohibited Activities)
Bei Verstößen kann das Unternehmen die Empfehlungsqualifikation widerrufen, Vergütungen einbehalten und/oder zurückfordern sowie das betreffende Konto aussetzen oder kündigen:
- Spam und belästigende Verbreitung: massenhafte unverlangte E-Mails/SMS, Belästigung via Kommentare/DMs oder Flooding unter Verstoß gegen Plattformregeln.
- Automatisierung oder Manipulation: Einsatz von Skripten, Bots, Klickfarmen, incentivierten Klicks, künstlichem Traffic oder sonstigen nicht-organischen Mitteln zur Erzeugung von Klicks, Registrierungen oder Zahlungen.
- Marken-Keyword-Bidding und Abfangen: Gebote auf Airygen-Markenkeywords (einschließlich naher Varianten) in Paid Ads sind untersagt. Paid Ads mit Empfehlungslinks dürfen organischen Suchtraffic nicht abfangen/umleiten.
- Irreführende Aussagen: falsche oder übertriebene Angaben zu Funktionen, Preisen, Rabatten, Rückerstattungsbedingungen oder sonstigen wesentlichen Angaben sind verboten.
- Verbundene Konten / Selbstwerbung: Empfehlungen an sich selbst, verbundene Konten oder Konten unter gemeinsamer Kontrolle sind verboten, einschließlich verschleierter Selbstkäufe.
- Pflicht zur Minderung bei Code-Leakage: Wird ein Empfehlungscode nachweislich oder begründet verdächtig unzulässig verbreitet/missbraucht (z. B. auf nicht-konformen Websites, Coupon-/Deal-Code-Tauschseiten, Code-Aggregatoren oder Spam-Kampagnen einschließlich Bulk-E-Mail-Spam), muss der Werber den Code unverzüglich im Mitgliederzentrum deaktivieren/ersetzen und das Unternehmen proaktiv informieren. Unterbleiben angemessene Minderungsmaßnahmen, kann dies Anpassung, Aussetzung oder Ablehnung zugehöriger Vergütungen nach sich ziehen.
- Verbot auf Coupon-/Deal-Code-Seiten: Werber dürfen keine Empfehlungslinks/-codes oder Promo-Codes in irgendeiner Form auf Coupon-/Deal-Code-Seiten veröffentlichen, einreichen oder durch Dritte veröffentlichen lassen. Solche Plattformen enthalten häufig ungenaue/unvollständige Werbeinformationen und unzureichende Offenlegung wirtschaftlicher Interessen, was ein erhebliches Risiko irreführender Werbung und Verstoßes gegen diese Richtlinie (einschl. Abschnitte 3.2 und 4.4) begründet. Bei Feststellung kann das Unternehmen dies als Verstoß behandeln und Qualifikation widerrufen, Vergütung einbehalten/zurückfordern sowie Konten aussetzen/kündigen.
5. Vergütungsberechnung, Qualifikation und Timing
- Vergütungssatz: Die Vergütung beträgt zwanzig Prozent (20 %) des anrechenbaren Betrags der Erstzahlung des Geworbenen.
- Attributionsfenster: Zur Zuordnung muss der Geworbene die Erstzahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Klick auf den Empfehlungslink abschließen. Ist eine Zuordnung nicht vernünftig feststellbar, kann das Unternehmen sie ablehnen.
- Rückerstattungsgarantiezeitraum (60 Tage): Tritt innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Erstzahlung eine Rückerstattung, ein Chargeback, ein Streitfall, eine Autorisierungsrücknahme oder ein sonstiges Nichtzufließen von Geldern ein, ist die Empfehlung nicht qualifiziert und es erfolgt keine Vergütung.
- Prüfzeitraum (30 Tage): Nach dem Garantiezeitraum kann das Unternehmen eine dreißig (30)-tägige Prüfung durchführen. Die Vergütung wird erst nach erfolgreicher Prüfung zahlbar. Das Unternehmen kann manuelle Prüfung durchführen, Nachweise anfordern oder die Prüfung bei Bedarf verlängern.
6. Auszahlungsgrenze, Auszahlung und finanzielle Bedingungen
Mindestauszahlungsschwelle: Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn kumulierte zahlbare Vergütungen 100 USD erreichen; darunter liegende Beträge werden weiter angesammelt.
Währung und Umrechnung: Vergütungen lauten auf USD. Bei Umrechnung oder wertäquivalenter Auszahlung gelten Wechselkurs-/Gebührenregeln des Unternehmens und/oder Drittzahlungsanbieters.
Gebühren: Drittanbieter-Zahlungs-/Transfer-/Plattformgebühren im Rahmen der Auszahlung trägt der Werber; sie können direkt von Vergütungen abgezogen werden.
Steuer- und Meldepflichten
- Unabhängiges Vertragsverhältnis: Das Rechtsverhältnis zwischen Werber und Unternehmen ist ein unabhängiges Vertragsverhältnis. Vergütungen sind Gegenleistung für Werbeleistungen/Serviceleistungen.
- Steuern zu Lasten des Werbers: Der Werber ist allein verantwortlich für alle Steuern, Abgaben, Gebühren und Meldepflichten aus dem Erhalt von Vergütungen in seiner Jurisdiktion.
- Steuerinklusive Beträge: Im Programm angezeigte Vergütungsbeträge sind steuerinklusiv. Soweit anwendbares Recht (einschließlich Recht Taiwans) dem Unternehmen Einbehalts-/Abzugs-/Abführungspflichten auferlegt, kann das Unternehmen diese Beträge von Vergütungen abziehen oder Erstattung verlangen.
Auszahlungsdaten und Compliance: Werber müssen korrekte Auszahlungsdaten bereitstellen und erforderliche Compliance-Prüfungen abschließen. Für Verzögerungen/Verluste aufgrund unvollständiger/falscher Angaben oder fehlgeschlagener Verifizierung haftet das Unternehmen nicht.
Nichtübertragbarkeit: Vergütungen und Auszahlungsberechtigung sind persönlich und dürfen nicht abgetreten, verkauft, verliehen, verpfändet oder anderweitig übertragen werden. Verstöße können sofortige Disqualifikation und Verfall unbezahlter Vergütungen bewirken.
Aufrechnung und Clawback
- Wird eine bereits vergütete Transaktion später rückerstattet, chargebacked, bestritten oder als missbräuchlich/betrügerisch eingestuft, kann das Unternehmen die Qualifikation widerrufen und vollständige Rückzahlung verlangen.
- Das Unternehmen kann fällige Beträge gegen zukünftige Vergütungen/sonstige Auszahlungen aufrechnen und entsprechende Beträge direkt vom Kontostand des Werbers abbuchen.
7. Betrug, Sperrung/Kündigung und Rechtsdurchsetzung
- Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch/Betrug durch Werber oder verbundene Konten kann das Unternehmen ohne Vorankündigung Konten sperren/kündigen, Qualifikation aufheben, unbezahlte Vergütungen einbehalten sowie Auszahlungsanträge aussetzen/ablehnen.
- Werber, die durch Missbrauch/Betrug ungerechtfertigte Bereicherung erzielen, müssen diese vollständig zurückzahlen und das Unternehmen für alle resultierenden Schäden freistellen, einschließlich ausgezahlter Vergütung, Verwaltungskosten, Risiko-/Ermittlungskosten, Anwalts- und Prozesskosten.
- Bei erheblichem oder koordiniertem Betrug, Systemangriffen oder sonstigem strafrechtlich relevantem Verhalten kann das Unternehmen Behörden einschalten oder Verfahren einleiten.
8. Datenverarbeitung und Datenschutz
- Für den Programmbetrieb verarbeitet das Unternehmen erforderliche Daten für Attribution, Betrugsprävention, Vergütungsberechnung und Auszahlung (einschließlich Empfehlungskennungen, Klick-/Attributionsdaten, Registrierungs-/Zahlungsstatus, Risikosignale sowie erforderliche Auszahlungs-/Steuerdaten).
- Zweck, Kategorien, Dauer, Regionen, Empfänger und Betroffenenrechte richten sich nach der Datenschutzerklärung und zugehörigen Hinweisen des Unternehmens.
9. Änderungen und Beendigung
- Das Unternehmen kann das Programm aus betrieblichen, risikobezogenen, rechtlichen Compliance- oder kommerziellen Gründen ändern, aussetzen oder beenden.
- Wesentliche Änderungen werden auf offiziellen Seiten angekündigt und gelten mit Bekanntgabe (oder zu dort genanntem Datum). Grundsätzlich wirken Änderungen nicht rückwirkend zulasten bereits entstandener Vergütungen, die vor Wirksamkeit die Qualifizierte-Empfehlung-Anforderungen erfüllt hatten.
- Das Unternehmen kann Vergütungsformeln, Sätze, Schwellen, förderfähige Pläne oder Begrenzungsbedingungen anpassen. Maßgeblich sind die in offiziellen Bekanntmachungen und im Mitgliederzentrum ausgewiesenen Bedingungen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese Richtlinie unterliegt dem Recht Taiwans und ist entsprechend auszulegen.
- Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Programm unterliegen in erster Instanz dem Bezirksgericht Tainan, Taiwan; zwingende, unverzichtbare gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.